Transparent und nachvollziehbar
Prüfung. Bewertung. Zertifizierung.
Die Rückkonsum-Zentren werden einmal jährlich der Gütesicherung unterzogen.
Der Ablauf der Prüfung auf Basis der RAL-GZ 950 folgt nach definierten Standards. Sie sind im Abschnitt 4 und der Anlage 6 der Güte- und Prüfbestimmungen detailliert hinterlegt.
Die Abschnitte der Gütesicherung gliedern sich wie folgt:
► 15 % Annahme, Sammlung und Sortierung der Alt-Produkte
► 15 % Lagerung, Handling und Sicherheit
► 5 % Optischer Eindruck und Service-Orientierung des Rückkonsum-Zentrums
► 25 % Abwicklung des Rückkonsums
► 30 % Vermeidungsaufklärung und -beratung
► 10 % Management des Rückkonsum-Zentrums
Die Auswertung aller Gütebestimmungen bzw. das Endergebnis in % orientiert sich an 96 Prüfpunkten, dem Erfüllungsgrad der Vorgaben und der Angabe anteiliger Erfüllungsgrade.