Transparent und nachvollziehbar

Prüfung. Bewertung. Zertifizierung.

Die Rückkonsum-Zentren werden einmal jährlich der Gütesicherung unterzogen.

 

Der Ablauf der Prüfung auf Basis der RAL-GZ 950 folgt nach definierten Standards. Sie sind im Abschnitt 4 und der Anlage 6 der Güte- und Prüfbestimmungen detailliert hinterlegt.

 

Die Abschnitte der Gütesicherung gliedern sich wie folgt:

 

►   15 % Annahme, Sammlung und Sortierung der Alt-Produkte

►   15 % Lagerung, Handling und Sicherheit

►    5 % Optischer Eindruck und Service-Orientierung des Rückkonsum-Zentrums

►  25 % Abwicklung des Rückkonsums

►  30 % Vermeidungsaufklärung und -beratung

►  10 % Management des Rückkonsum-Zentrums

Die Auswertung aller Gütebestimmungen bzw. das Endergebnis in % orientiert sich an 96 Prüfpunkten, dem Erfüllungsgrad der Vorgaben und der Angabe anteiliger Erfüllungsgrade.